Aktuelle Mietspiegel-Erhebung bei Frankfurter Bürger:innen
Datenerhebung für den Mietspiegel 2026
Ab Juli 2026 beginnt die eine neue Befragung zum Frankfurter Mietspiegel. Über 10.000 Frankfurter Haushalte wurden dafür zufällig ausgewählt und erhalten einen Brief. Es werden Mieter:innen und Vermieter:innen befragt. Die Daten aus den Antworten sind Grundlage für den Mietspiegel 2026. Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zur Erhebung.
Fragen und Antworten – Erhebung zum Frankfurter Mietspiegel 2026
Sie finden hier Informationen zu:
- Hilfen und Infos allgemeinInternal Link
- Hilfen und Infos zum Screening und zur Mieter:innen-BefragungInternal Link
- Hilfen und Infos zur Vermieter:innen-BefragungInternal Link
- Mietspiegel und Fortschreibung allgemeinInternal Link
- DatenschutzInternal Link
„Ich verstehe nicht, was man von mir will.“
- Bitte lesen Sie sich diesen Text in einfacher SpracheInternal Link durch.
- Die aktuelle Seite können Sie von einem geeigneten Online-Dienst in andere Sprachen übersetzen lassen. Klicken Sie zum Beispiel oben auf die Deutschland-Flagge neben dem Menü und wählen Sie eine passende Sprache aus.
- Lassen Sie sich von einer anderen Person dabei helfen, den Brief zu verstehen oder den Fragebogen auszufüllen.
„Wo finde ich weitere Informationen?“
- Lesen Sie sich das Schreiben, das Sie per Post erhalten haben, bitte aufmerksam durch.
- Fragen und Antworten rund um die aktuelle Befragung finden Sie, wenn Sie weiterlesen.
- Hier Internal Linkfinden Sie weitere Informationen zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main.
„Ist die Befragung wirklich von der Stadt Frankfurt am Main?“
- Ja. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und das IFAK Institut wurden von der Stadt Frankfurt am Main mit der Befragung beauftragt. Über den Link im Anschreiben werden Sie zum Online-Fragebogen auf die Webseite der Ingress GmbH mit der Umfragesoftware keyingress weitergeleitet. Hier auf der Webseite der Stadt Frankfurt am Main finden Sie offizielle Informationen.
„Wie läuft die Mietspiegel-Befragung insgesamt ab?“
- Die Befragung besteht aus drei Teilen: 1. Vorprüfung mit Online-Fragebogen („Screening“), 2. Vor-Ort-Interview mit mietspiegel-relevanten Mieter:innen sowie 3. Befragung von Vermieter:innen mit Online- oder Tabellen-Fragebogen.
- Vorprüfung mit Online-Fragebogen („Screening“): Wenn Sie aus dem Melderegister zufällig für die Befragung ausgewählt wurden, erhalten Sie einen Brief. Darin finden Sie die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen mit verschiedenen Fragen zu Ihrer Wohnsituation. Die Fragen und der Verlauf hängen von den Antworten zu Ihrer Wohnsituation ab. Entweder endet die Befragung mit dem Online-Fragebogen und Sie erhalten einen Teilnahme-Nachweis. Oder Sie werden aufgefordert, einen Termin für ein Interview festzulegen. Im Online-Fragebogen geht es um Informationen zu Ihrem Mietverhältnis. Wir wollen vor allem herausfinden, ob Sie zur Miete wohnen oder Ihr Mietverhältnis mietspiegel-relevant ist. Der Bundesgesetzgeber hat vorgegeben, dass nur bestimmte Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt werden sollen.
- Interview mit mietspiegel-relevanten Mieter:innen: Für das Interview kommt in der Regel ein:e Interviewer:in des IFAK Instituts zu Ihnen nach Hause. Die Interviewer:innen stellen Ihnen viele Fragen insbesondere zur Ausstattung der Wohnung und zu Nebenkosten.
- Befragung von Vermieter:innen: Wenn Sie von bereits befragten Mieter:innen als Vermieter:in genannt wurden, werden auch Sie per Brief angeschrieben. Im Brief werden Sie aufgefordert, ebenfalls an der Befragung teilzunehmen. In dem Vermieter:innen-Fragebogen wird vor allem nach Modernisierungsmaßnahmen und nach der energetischen Beschaffenheit von bestimmten Wohnungen gefragt. Je nach Anzahl der Wohnungen in der Stichprobe erfolgt die Befragung mit einem Online-Fragebogen oder mit einem Tabellen-Fragebogen.
„Ich habe kein Anschreiben mit Zugangsdaten erhalten. Ich will trotzdem teilnehmen. Geht das?“
- Nein. Nur Haushalte und Personen, die auch ein Anschreiben mit Zugangsdaten per Post erhalten haben, dürfen an der Befragung teilnehmen. Nur so können wir gewährleisten, dass die wissenschaftlichen Kriterien einer Zufallsstichprobe eingehalten werden.
HILFEN UND INFOS ZUM SCREENING UND ZUR MIETERINNEN-BEFRAGUNG
„Ich kann das nicht ausfüllen.“/„Ich habe technische Probleme.“
- Bitten Sie eine Person aus Ihrer Familie oder Bekannte, den Online-Fragebogen gemeinsam mit Ihnen auszufüllen.
- Kontaktieren Sie das IFAK Institut per E-Mail oder Anruf (siehe unten).
„Wie lange dauert die Befragung?“
- Die Vorprüfung mit Online-Fragebogen dauert etwa 10 Minuten. Legen Sie Ihre Unterlagen (Mietvertrag, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen) bereit.
- Das Interview kann rund eine Stunde dauern. Sie sparen Zeit, wenn Sie vorab die benötigten Unterlagen bereitlegen.
„Wie kann ich beim Online-Fragebogen oder Interview Zeit sparen? Welche Unterlagen sollte ich vorab rauslegen?“
- Bitte halten Sie Ihren Mietvertrag bereit (sofern vorhanden).
- Bitte halten Sie Ergänzungen zum Mietvertrag, wie beispielsweise Mieterhöhungsforderungen bereit (sofern vorhanden).
- Bitte halten Sie die aktuellste Betriebskostenabrechnung und zugehörige Unterlagen bereit (sofern vorhanden).
„Warum wurde ich angeschrieben?“
- Sie wurden angeschrieben, weil die Stadt Frankfurt am Main seit dem 01.07.2022 gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Mietspiegel zu erstellen. Um einen Mietspiegel zu erstellen, müssen Daten über die Miethöhe und über die Wohnungen erhoben und analysiert werden.
- Ihr Haushalt wurde zusammen mit über 10.000 weiteren Haushalten zufällig aus dem Melderegister ausgewählt. Sie wurden in die Auswahl aufgenommen, weil Sie volljährig sind und in Frankfurt am Main Ihren Wohnsitz haben.
„Wird jeder Haushalt in Frankfurt am Main befragt?“
- Nein, es müssen nicht alle Frankfurter Haushalte befragt werden. Es reicht, dass für einen Teil der Wohnungen die Daten erhoben werden. Wichtig ist vor allem, dass diese zufällig ausgewählt wurden.
- Der Gesetzgeber hat exakt festgelegt, welche Wohnungen für einen Mietspiegel wichtig sind. Im Online-Fragebogen wird daher überprüft, ob Ihre Wohnung dazu gehört. Wenn Ihr Haushalt mietspiegel-relevant ist, folgt ein Interview.
„Woher weiß ich, ob meine Wohnung für den Mietspiegel überhaupt relevant ist?“
- Das wird im Online-Fragebogen zu Beginn überprüft. Bitte füllen Sie den Online-Fragebogen aus. Wenn Ihre Wohnung nicht für die Erhebung relevant sein sollte, werden Sie entsprechend darauf hingewiesen und die Befragung früher beendet.
- Für die Auswertung der Daten ist es wichtig, dass auch erfasst wird, welche Wohnungen nicht für den Mietspiegel relevant sind. Daher bitten wir Sie, den Online-Fragebogen in jedem Fall auszufüllen.
„Warum habe ich das Schreiben erhalten, obwohl ich nicht Hauptmieterin oder Hauptmieter der Wohnung bin?“
- Es gibt kein Verzeichnis, in dem nur die Mieter:innen in Frankfurt am Main erfasst sind. Sie wurden daher zunächst in die Auswahl aufgenommen, weil Sie volljährig sind und in Frankfurt am Main Ihren Wohnsitz haben.
- Bitte geben Sie die Unterlagen an eine Person in Ihrem Haushalt weiter, die Kenntnisse über das Mietverhältnis oder Zugang zum Mietvertrag und anderen Dokumenten hat. Das kann zum Beispiel die:der Hauptmieter:in sein.
„Mein Untermieter hat mir Ihr Schreiben weitergereicht. Ich bin Hauptmieterin. Was soll ich tun? Kann ich dieselben Zugangsdaten nutzen?“
- Bitte lesen Sie das Anschreiben aufmerksam durch. Füllen Sie dann den Online-Fragebogen aus. Sie können dafür dieselben Zugangsdaten nutzen.
„Ich bin Eigentümer oder Eigentümerin der Wohnung, in der ich wohne. Muss ich trotzdem teilnehmen?“
- Ja. Ob Ihr Haushalt für die Erhebung relevant ist, wird gleich im Online-Fragebogen abgefragt. Wenn Sie in einem Haushalt wohnen, in der die Eigentümer:innen der Eigentumswohnung selbst wohnen, klicken Sie die entsprechende Auswahl an. Wenn Ihre Wohnung nicht für die Erhebung relevant sein sollte, werden Sie entsprechend darauf hingewiesen und die Befragung beendet.
- Es gibt kein Verzeichnis selbstnutzender Eigentümer:innen. Trotz des Abgleichs der Meldedaten mit den Grundsteuerdaten kann es daher manchmal vorkommen, dass Haushalte, die in ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen, angeschrieben werden. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden.
„Warum haben gleich zwei Personen in meinem Haushalt ein Anschreiben erhalten?“
- Sie wurden in die Auswahl aufgenommen, weil Sie volljährig sind und in Frankfurt am Main Ihren Wohnsitz haben. Es gibt kein Verzeichnis, in dem erfasst ist, wer mit wem in welcher Wohnung wohnt. Es kann daher manchmal vorkommen, dass mehrere Personen eines Haushaltes angeschrieben werden. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden.
- Es reicht, wenn eine Person den Online-Fragebogen ausfüllt. Bitte teilen Sie dem Befragungsinstitut IFAK per E-Mail oder telefonisch mit, welche andere Person mit welcher Fragebogennummer den Fragebogen beantwortet. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben, das Sie per Post erhalten haben.
„Muss ich die Fragen beantworten oder kann das jemand anderes aus meinem Haushalt machen?“
- Bei der Befragung geht es nicht um Ihre Person, sondern um das Mietverhältnis und die Wohnung. Wenn eine andere Person in Ihrem Haushalt die Fragen besser beantworten kann, ist es sogar wünschenswert, wenn Ihnen diese Person hilft.
„Muss ich an der Umfrage teilnehmen?“/„Ich will keine Auskunft geben.“
- Wurden Sie von uns aufgefordert, an der Befragung teilzunehmen? Dann sind Sie verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Auskünfte zu geben. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Dazu zählen Auskünfte über Ihr Mietverhältnis und die Merkmale Ihrer Wohnung. Geregelt ist diese Pflicht in Artikel 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
- Wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen oder falsche Angaben machen, kann die Stadt Frankfurt am Main ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen. Um Ihre Teilnahme durchzusetzen, kann die Stadt Frankfurt am Main auch ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Das Zwangsgeld kann so lange erhöht werden, bis Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
- Kommunen mit über 50.000 Einwohner:innen müssen einen Mietspiegel erstellen. Damit Kommunen dieser Pflicht nachkommen können, hat der Bundesgesetzgeber auch für Bürger:innen die Auskunftspflicht beschlossen.
„Ich habe schon mal an einer Befragung zum Mietspiegel teilgenommen. Da wurden nicht so viele Fragen gestellt.“
- Beim Mietspiegel 2024 handelte es sich um eine sogenannte Stichproben-Fortschreibung, bei der überwiegend eine Analyse der Mietkosten durchgeführt wurde. Für den Mietspiegel 2026 führen wir eine Vollerhebung durch, das heißt, dass viele Details zu den Qualitäten von Wohnungen abgefragt werden.
HILFEN UND INFOS VERMIETER:INNEN-BEFRAGUNG
„Ich kann das nicht ausfüllen.“/„Ich habe technische Probleme.“
- Bitten Sie eine Person aus Ihrer Familie oder Bekannte, den Online-Fragebogen gemeinsam mit Ihnen auszufüllen.
- Kontaktieren Sie das IFAK Institut per E-Mail oder Anruf (siehe unten).
„Wie lange dauert die Vermieter:innen-Befragung?“
- Das kommt darauf an, wie viele Ihrer Wohnungen in der Stichprobe waren. Der Online-Fragebogen für Vermietende kann in rund 30 Minuten beantwortet werden. Legen Sie Ihre Unterlagen (Handwerksrechnungen, Belege, Energieausweis usw.) bereit.
„Wie kann ich als Vermieterin oder Vermieter bei der Online-Fragebogen Zeit sparen? Welche Unterlagen sollte ich vorab rauslegen?“
- Bitte halten Sie bereit: Den Energieausweis zum entsprechenden Gebäude.
- Diese Liste wird noch ergänzt.
„Warum wurde ich angeschrieben?“
- Sie wurden angeschrieben, weil die Stadt Frankfurt am Main seit dem 01.07.2022 gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Mietspiegel zu erstellen. Um einen Mietspiegel zu erstellen, müssen Daten über die Miethöhe und über die Wohnungen erhoben und analysiert werden.
- Wir haben zuvor zahlreiche Mieter:innen befragt. Sie wurden dabei in mindestens einem Fall als Vermieter:in genannt. Daher haben Sie das Anschreiben erhalten. Wir bitten Sie darin zur Teilnahme an der Vermieter:innen-Befragung.
„Warum habe ich das Schreiben für die Vermieter:innen-Befragung erhalten, obwohl ich nicht Vermieter:in der Wohnung bin?“
- Das kann leider vorkommen. Kontaktieren Sie das IFAK Institut per E-Mail oder Anruf (siehe unten).
„Muss ich an der Umfrage teilnehmen?“/„Ich will keine Auskunft geben.“
- Wurden Sie von uns aufgefordert, an der Befragung teilzunehmen? Dann sind Sie verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und korrekte Auskünfte zu geben. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Dazu zählen Auskünfte über Ihr Mietverhältnis und die Merkmale Ihrer Wohnung. Geregelt ist diese Pflicht in Artikel 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
- Wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen oder falsche Angaben machen, kann die Stadt Frankfurt am Main ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen. Um Ihre Teilnahme durchzusetzen, kann die Stadt Frankfurt am Main auch ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Das Zwangsgeld kann so lange erhöht werden, bis Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
- Kommunen mit über 50.000 Einwohner:innen müssen einen Mietspiegel erstellen. Damit Kommunen dieser Pflicht nachkommen können, hat der Bundesgesetzgeber auch für Bürger:innen die Auskunftspflicht beschlossen.
MIETSPIEGEL UND FORTSCHREIBUNG ALLGEMEIN
„Was ist ein Mietspiegel?“
- Hier Internal Linkfinden Sie ausführlichere Informationen zum Thema Mietspiegel.
„Wann wird ein qualifizierter Mietspiegel neu erstellt?“
- Qualifizierte Mietspiegel müssen mindestens alle vier Jahre auf Basis einer repräsentativen Erhebung neu erstellt werden. Nach zwei Jahren müssen Mietspiegel der Marktentwicklung angepasst werden. Die Anpassung nennt man auch Fortschreibung. Geregelt ist das in § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Der Mietspiegel 2024 war eine Stichproben-Fortschreibung. Die Daten für den Mietspiegel 2026 sollen komplett neu erhoben werden.
„Wann soll der Mietspiegel 2026 erscheinen?“
- Planmäßig soll der neue Mietspiegel am 01.06.2026 erscheinen.
„Was passiert mit meinen Daten?“
- Der Bundesgesetzgeber hat klar geregelt, wie Ihre persönlichen Daten genutzt, gespeichert und geschützt werden. Mit dem Brief haben Sie eine Datenschutzinformation erhalten. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen.
- Das Institut für Wohnen und Umwelt aus Darmstadt (IWU) und das IFAK Institut wurden von der Stadt Frankfurt am Main damit beauftragt, die Befragung durchzuführen. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Instituten wurden Verträge geschlossen, die sicherstellen, dass Ihre Daten sicher verarbeitet und vertrauensvoll behandelt werden.
- Um die richtige Wohnung identifizieren zu können, werden Vermieter:innen die betreffenden Anschriften und Vertragspartner:innen, die die Mieter:innen mitteilen, genannt. Weitere Angaben werden nicht weitergegeben.